Neue Vollzugshilfe Mountainbike-Wegnetzplanung: Was Kantone, Gemeinden und Tourismusorganisationen jetzt beachten sollten
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Mit der im Mai 2026 veröffentlichten Vollzugshilfe «Mountainbike-Wegnetzplanung» legen das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und SchweizMobil erstmals eine schweizweit abgestimmte Grundlage für die Planung, Weiterentwicklung und Signalisation von Mountainbike-Wegnetzen vor. Die Vollzugshilfe schafft ein gemeinsames Verständnis von Mountainbike-Infrastrukturen, definiert Qualitätskriterien für attraktive und sichere Angebote und beschreibt, wie Mountainbike-Wegnetze systematisch geplant werden können. Gleichzeitig liefert sie Empfehlungen zum Umgang mit Nutzungskonflikten, zur Signalisation und zu den neuen Schwierigkeitsgraden für Mountainbike-Trails.
Für Kantone, Regionen und Gemeinden bedeutet dies vor allem mehr Orientierung bei der Netzplanung und bei der Abstimmung zwischen Mobilität, Raumplanung, Natur, Tourismus und weiteren Anspruchsgruppen. Tourismusorganisationen erhalten eine wichtige Grundlage, um Mountainbike-Angebote zielgruppengerecht, sicher und langfristig tragfähig zu entwickeln. Bestehende Konzepte und laufende Projekte sollten deshalb mit den neuen Vorgaben abgeglichen und bei Bedarf weiterentwickelt werden.
Die Vollzugshilfe bringt Klarheit – die fünf wichtigsten Erkenntnisse
Wie soll das nationale Veloweggesetz umgesetzt werden?
Das nationale Veloweggesetz verpflichtet die Kantone, bestehende und geplante Velowege für Alltag und Freizeit in behördenverbindlichen Plänen festzuhalten. Im Freizeitbereich ist ausdrücklich auch eine Netzplanung für das Mountainbiken vorgesehen. Die Vollzugshilfe liefert nun fachliche Empfehlungen, wie diese Aufgabe konkret angegangen und in die bestehenden Planungsinstrumente eingebettet werden kann.

Was bedeutet Mountainbike-Wegnetzplanung?
Eine der wichtigsten Botschaften der Vollzugshilfe lautet: Erfolgreiche Mountainbike-Angebote bestehen nicht aus einzelnen Trails, sondern aus einem zusammenhängenden Wegnetz. Eine übergeordnete kantonale Mountainbike-Strategie bildet dafür eine zentrale Grundlage. Sie legt die Rahmenbedingungen für die Netzplanung fest, klärt die wichtigsten Grundsätze und gesetzlichen Bezüge und formuliert ein Zielbild für die künftige Entwicklung.
Eine gute Netzplanung zeigt auf, wo bestehende Wege genutzt werden können, wo Lücken bestehen und wo Nutzungskonflikte frühzeitig geklärt werden müssen. Sie unterstützt zudem die Entscheidung, wo Koexistenz möglich ist und wo separate Lösungen angezeigt sind. Dadurch wird nicht nur die Qualität des Angebots verbessert, sondern auch die Besucherlenkung und die langfristige Akzeptanz gestärkt.
Was ändert sich mit dem neuen System 2.0 bei der Definition der Mountainbike-Infrastruktur?
Mit der neuen Vollzugshilfe steht nicht mehr die einzelne Mountainbike-Route im Vordergrund. Im Zentrum steht vielmehr das gesamte Mountainbike-Wegnetz. Dieses kann aus Singletrails mit Koexistenz, Mountainbike-Strecken mit Bike-Only-Charakter sowie Verbindungen auf dem Strassen- und Wegnetz bestehen. Auf dieser Grundlage können anschliessend Mountainbike-Routen als Teil des touristischen oder freizeitbezogenen Angebots entwickelt werden. Mountainbike-Anlagen wie Pumptracks, Skills Parks und Dirtparks ergänzen das Wegnetz als zusätzliche Angebotsbausteine.

Was bedeutet die neue Skala der Schwierigkeitsgrade?
Erstmals wird eine schweizweit einheitliche Skala für Mountainbike-Trails eingeführt. Die fünf Schwierigkeitsstufen reichen von «sehr einfach» bis «sehr schwierig». Davon profitieren nicht nur die Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch Planende, Betreiber und Tourismusorganisationen. Nutzerinnen und Nutzer können so besser einschätzen, ob ein Trail ihren Fähigkeiten und Erwartungen entspricht. Für Kantone, Regionen, Gemeinden und Tourismusorganisationen schafft die Skala zusätzliche Orientierung. Sie unterstützt Planung, Signalisation, Kommunikation und Angebotsentwicklung und trägt zugleich zur Sicherheit bei, weil Anforderungen, Erwartungen und tatsächliche Wegverhältnisse besser aufeinander abgestimmt werden.
Wie wird das Wegnetz künftig signalisiert?
Die Signalisation richtet sich weiterhin nach den Vorgaben der Signalisationsverordnung (SSV). Neu steht jedoch nicht mehr nur die Beschilderung einzelner Routen im Vordergrund. Signalisiert wird auf Basis des geplanten Mountainbike-Wegnetzes, das Singletrails, Mountainbike-Strecken und Routen umfassen kann. Die Signalisation soll Nutzerinnen und Nutzer zuverlässig lenken und gleichzeitig dazu beitragen, Konflikte mit anderen Wegnutzungen oder sensiblen Räumen zu vermeiden. Zudem können Schwierigkeitsgrade künftig in die Signalisation integriert werden. Ergänzend bieten Informationstafeln auf Mountainbike-Wegen die Möglichkeit, gezielt auf Themen wie Koexistenz, Bike-Only-Abschnitte, trailspezifische Besonderheiten, Gefahrenstellen oder Rettungskonzepte hinzuweisen.

Was bedeutet das für Kantone, Gemeinden und Tourismusorganisationen?
Für Kantone, Regionen und Gemeinden ist die Vollzugshilfe eine wertvolle Grundlage für zukünftige Planungen. Sie erleichtert den Aufbau eines gemeinsamen Verständnisses über Netztypen, Infrastrukturen, Qualitätsansprüche und Planungsprozesse. Damit schafft sie eine belastbare Grundlage für Richtplanungen, regionale Konzepte, kommunale Vertiefungen und die Abstimmung zwischen Mobilität, Raumplanung, Natur- und Landschaftsschutz, Tourismus sowie Grundeigentümerschaft. Bestehende Strategien, Konzepte und Netzplanungen sollten nun überprüft werden: Entsprechen die verwendeten Definitionen den neuen Grundlagen? Sind Schwierigkeitsgrade, Signalisation und Netzstruktur noch zeitgemäss? Eine frühzeitige Überprüfung hilft, Anpassungsbedarf zu erkennen und zukünftige Projekte auf eine solide Basis zu stellen.
Für Tourismusorganisationen liegt der Mehrwert insbesondere darin, attraktive Mountainbike-Angebote stärker mit Infrastruktur, Besucherlenkung und Zielgruppenbedürfnissen zu verknüpfen. Die Vollzugshilfe unterstützt damit eine nachhaltige Angebotsentwicklung, die sowohl den Gästen als auch den lokalen Rahmenbedingungen gerecht wird. Für Destinationen und touristische Akteure wird es damit wichtiger, Angebote nicht nur attraktiv zu vermarkten, sondern sie planungs- und netzkonform zu entwickeln. Die Vollzugshilfe unterstützt eine differenzierte Ausrichtung auf Zielgruppen, eine bessere Steuerung von Erwartungen und eine höhere Qualität der Besucherinformation. Zugleich fördert sie die engere Abstimmung zwischen Tourismus, öffentlicher Hand und weiteren lokalen Anspruchsgruppen.

Wie kann die BikerNetzwerk AG bei der Umsetzung unterstützen?
Die BikerNetzwerk AG unterstützt Kantone, Regionen, Gemeinden und Tourismusorganisationen dabei, die Vollzugshilfe in konkrete, tragfähige und lokal abgestützte Lösungen zu übersetzen. Dazu gehören insbesondere:
Erarbeitung, Überprüfung und Weiterentwicklung bestehender Mountainbike-Strategien, Konzepte und Netzgrundlagen im Abgleich mit der Vollzugshilfe
Fachliche Begleitung kantonaler, regionaler und kommunaler Planungsprozesse – von der Grundlagenarbeit bis zur konkreten Netzkonzeption
Klärung von Zielgruppen, Angebotsprofilen, Schwierigkeitsgraden und Qualitätsanforderungen für attraktive und sichere Mountainbike-Angebote
Unterstützung bei der Abstimmung zwischen öffentlicher Hand, Tourismus, Grundeigentümerschaft, Land- und Forstwirtschaft sowie weiteren Anspruchsgruppen
Beratung zu Signalisation, Besucherlenkung, Kommunikation und praxisnaher Umsetzung vor Ort
Moderation von Workshops und Begleitung von Umsetzungsprozessen mit Blick auf tragfähige, lokal abgestützte Lösungen
Die Vollzugshilfe bietet eine wertvolle Orientierung für die Weiterentwicklung von Mountainbike-Angeboten. Entscheidend wird nun sein, die neuen Grundlagen mit den lokalen Bedürfnissen, den touristischen Zielen und den unterschiedlichen Interessen vor Ort in Einklang zu bringen.
Als Fachpartnerin begleitet die BikerNetzwerk AG Kantone, Gemeinden, Regionen und Destinationen auf diesem Weg. Mit Erfahrung in Strategie, Planung, Partizipation und Angebotsentwicklung unterstützen wir dabei, aus den Vorgaben der Vollzugshilfe konkrete und zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln.
Quelle: Bundesamt für Strassen (ASTRA) & Stiftung SchweizMobil. (2026). Vollzugshilfe Mountainbike-Wegnetzplanung. Bern. Abgerufen am 25. Juni 2026 von: PDF «Vollzugshilfe Mountainbike-Wegnetzplanung»
